Tierarztpraxis Dolze

St. Kilianstr. 10
97656 Oberelsbach
09774/8101



Notdienst

Wir bemühen uns rund um die Uhr und auch an den Wochenenden telefonisch erreichbar zu sein. Dies kann aus personellen Gründen, insbesondere wenn der diensthabende Tierarzt schon sehr viele Notfälle zu behandeln hat, nicht immer gewährleistet werden.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der jeweilige Diensthabende nach Dringlichkeiten und Arbeitslage entscheiden muss, welche Fälle Vorrang haben oder gegebenenfalls auch mal abgelehnt werden müssen.

Wir bemühen uns, möglichst vielen Wünschen gerecht zu werden, sind aber auch nur Menschen und haben ein wirklich sehr großes Betreuungsgebiet. Bereits bestehende Kundschaft hat in diesem Fall auch Vorrang vor Neukunden.

Sollten Sie einen akuten medizinischen Notfall haben, so rufen Sie bitte auf unserer Festnetznummer (09774/8101) an. 

Der Anruf wird von dort aus zum diensthabenden Tierarzt weiter geleitet!


Was ist ein Notfall?

Was können Anzeichen für einen Notfall bei Ihrem Tier sein?
Hier eine kleine Auswahl für die Kleintiere:
• Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
• Atemnot
• stärkere oder unstillbare Blutung
• sehr helle/blasse Schleimhäute
• Krampfanfälle
• Probleme beim Harnlassen
• anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
• plötzliche Lähmungen der Beine
• Augenverletzungen
• Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften
• Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
• schwerer Verkehrsunfall

Für Erkrankungen, die seit Tagen oder Wochen bestehen, nehmen wir uns gerne während der Sprechstunden Zeit für ihr Tier. Im Gegensatz zum Notdienst stehen uns während der Sprechzeiten deutlich mehr Möglichkeiten zur Diagnostik zur Verfügung.

Wenn Sie also bemerken, dass ihr Tier z. B. seit mehreren Tagen Durchfall hat oder vielleicht Schwierigkeiten beim Atmen hat, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Sprechstunde.

Auch wenn Sie Ihren Liebling aufgrund einer bekannten chronischen Erkrankung gehen lassen müssen, können wir Ihnen einen ruhigen Termin tagsüber anbieten.


INFORMATIONEN FÜR PATIENTENBESITZER

 

"Notdienstgebühr" in der Gebührenordnung für Tierärzte

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn‐ und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT‐Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.

Was ändert sich für Sie?

Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:

‐ Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,‐ Euro (netto) berechnet werden.

‐ Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2‐fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4‐fachen Gebührensatz abzurechnen.

Wann handelt es sich um Notdienst?

Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben:

‐ täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),

‐ von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie

‐ von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.

In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.

Weitere Infos zur GOT finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Für Tierhalter“/„GOT“)

Weitere Infos zum Notdienst finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: „Für Tierhalter“/„Tipps für   Tierhalter“/„Notdienstflyer“).