Tierarztpraxis Dolze

St. Kilianstr. 10
97656 Oberelsbach
09774/8101



Neues Tierarzneimittelgesetz

Anfang des Jahres trat das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Dieses Gesetz verschärfte zum Teil die letzte Gesetzesänderung aus dem Jahre 2018. Einen Teil der letzten Gesetzesänderungen beziehen sich auf die Abgabe von Arzneimitteln an Tierhalter.

Was ist möglich:

  • Es ist weiterhin möglich, Arzneimittel für die Tiere abzugeben, die vom Tierarzt untersucht wurden.  Das bedeutet, dass Ihr Tier zumindest körperlich untersucht und – gegebenenfalls durch weitere Untersuchungen – eine Diagnose gestellt wurde.

Was ist verboten:

  • Es ist nicht erlaubt, Medikamente ohne Untersuchung abzugeben.
  • Dies gilt auch, wenn es sich um eine Dauermedikation handelt und ihr Tier nicht regelmäßig zur Kontrolluntersuchung vorgestellt wird.
  • Sollten Sie mit ihrem Tier in einer anderen Praxis in Behandlung sein und ein Medikament benötigen, so dürfen wir Ihnen dieses nicht ohne eine vorherige Untersuchung des Patienten und einer Diagnosestellung aushändigen.
  • Auch ist es verboten, Medikamente aufgrund eines Rezeptes eines anderen Tierarztes abzugeben. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an eine öffentliche Apotheke.
  • Der Versand von Arzneimitteln ist Tierärzten nicht gestattet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die gesetzlichen Regelungen befolgen.

Tipp:
Auch Ihre Tierarztpraxis verdient eine Urlaubszeit.  Wenn Ihr Tier dauerhaft Medikamente benötigt, erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Urlaubszeiten.