22.11.2022
Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte
In diesem Jahr wurde die Gebührenordnung, die aus dem Jahre 1999 stammt, novelliert. Warum aber war diese Anpassung der Gebührenordnung so dringend notwendig?
In den letzten Jahren kam es durch die boomende Haustierhaltung aber auch durch die anspruchsvolleren und damit zeitaufwändigeren Behandlungen von Tieren zu einem massiven Fachkräftemangel in den Tierarztpraxen. Zusätzlich verlassen angestellte Tierärzte durch die bessere Bezahlung im Bereich von Industrie, Forschung oder Amt nach wenigen Jahren die praktische tierärztliche Arbeit. Mittlerweile können nur noch wenige Tierkliniken aus personellen Gründen einen dauerhaften Nacht- und Notdienst anbieten. Die flächendeckende Versorgung von schweren Notfällen wird zunehmend schlechter.
Um die tierärztliche Behandlung Ihrer Tiere sicherzustellen, war es deshalb dringend notwendig, die Gebührenordnung anzupassen und so durch eine bessere Bezahlung weiterhin das Personal in den Tierarztpraxen und –kliniken zu halten.
Auf der Seite der Bundestierärztekammer (https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/) erhalten Sie weitere Informationen zur neuen Gebührenordnung.
29.06.2022
Gedanken zum Notdienst
Wie es schon die Fuldaer Zeitung an Juni 2022 für die Notaufnahme des Städtischen Klinikums beschrieb, nimmt die Zahl der Patienten, die im Notdienst vorgestellt werden, auch bei den Tierärzten zu.
Und wie in der Humanmedizin handelt es sich beim einem großen Teil um Patienten, die nicht lebensbedrohlich erkrankt sind. Die Zunahme der Fälle im Notdienst führt dazu, dass Kliniken ihren Nachtdienst wegen Überlastung des Personals aufgeben mussten und nun die Wege für lebensbedrohlich erkrankte Patienten im Notdienst weiter wurden und werden. Auch für kleinere Praxen wird die Zunahme von Bagatellfällen insbesondere im Nachtdienst zu einer starken Belastung.
Bedenken Sie bitte, dass der Notdienst dafür da ist, Tieren bei akuten schweren Erkrankungen zu helfen.
Was können Anzeichen für einen Notfall bei Ihrem Tier sein?
Hier eine kleine Auswahl für die Kleintiere:
• Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
• Atemnot
• stärkere oder unstillbare Blutung
• sehr helle/blasse Schleimhäute
• Krampfanfälle
• Probleme beim Harnlassen
• anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
• plötzliche Lähmungen der Beine
• Augenverletzungen
• Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften
• Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
• schwerer Verkehrsunfall
Für Erkrankungen, die seit Tagen oder Wochen bestehen, nehmen wir uns gerne während der Sprechstunden Zeit für ihr Tier. Im Gegensatz zum Notdienst stehen uns während der Sprechzeiten deutlich mehr Möglichkeiten zur Diagnostik zur Verfügung.
Wenn Sie also bemerken, dass ihr Tier z. B. seit mehreren Tagen Durchfall hat oder vielleicht Schwierigkeiten beim Atmen hat, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Sprechstunde.
Auch wenn Sie Ihren Liebling aufgrund einer bekannten chronischen Erkrankung gehen lassen müssen, können wir Ihnen einen ruhigen Termin tagsüber anbieten.
Bitte bedenken Sie, dass in kleinen Praxen wie dieser, der Nachtdienst aus personellen Gründen von den Tierärzten zusätzlich zur Arbeit am Tage geleistet wird und es nach dem Nachtdienst mit dem Tagesdienst weitergeht. Zusätzlich kosten die zunehmenden weiteren Wege im Großtiernotdienst viel tierärztliche Arbeitszeit.
14.02.2020
"Notdienstgebühr" in der Gebührenordnung für Tierärzte
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn‐ und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT‐Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.
Was ändert sich für Sie?
Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
‐ Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,‐ Euro (netto) berechnet werden.
‐ Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2‐fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4‐fachen Gebührensatz abzurechnen.
Wann handelt es sich um Notdienst?
Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben:
‐ täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
‐ von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
‐ von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.
Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet.
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.